Feuerlöscher und Brandschutzgeräte
Wenn es um Sicherheit an Bord Ihres Schiffes geht, ist Feuer ein großer Feind eines jeden Seefahrers. Sie sind auf einem Schiff sehr sorgfältig zu beachten, damit sie mit Sicherheitslöschern und Brandschutzeinrichtungen an Bord ausgestattet sind.
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Auf See ist es unmöglich, die Feuerwehr zu rufen, daher ist es unerlässlich, mit einem oder mehreren Feuerlöschern ausgestattet zu sein, um einen Brand schnell zu löschen und das Risiko von schweren Schäden an Ihrem Boot oder sogar einem permanenten Untergang zu vermeiden. Bevor Schäden auftreten, sollte Ihr Boot mit Erkennungsausrüstung (Gasdetektoren, Rauchmeldern usw.), Brandschutzausrüstung (feuerfeste Decken, Äxte, feuerfeste Sicherheitsschläuche usw.) ausgestattet werden. Dann folgen spezifische Löschgeräte. Ein Eimer, der verwendet werden kann, um ein Klasse-A-Feuer (feste Materialien: Stoff, Karton, Holz, Papier usw.) zu löschen. Die einzige Anforderung ist, dass er mindestens 10 Liter fasst und mit einem ausreichend langen Seil versehen ist, um ihn schnell vom Bootsrand aus zu füllen. Ein ABC-Typ-Feuerlöscher (A> Ursprung von brennbaren Materialien wie Holz, Stoffen, Papier, Gummi und Kunststoff / B> Ursprung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Öl und Fett. / C> elektrisches Feuer). Rechtlich gesehen ist der am häufigsten geforderte Feuerlöscher auf einem Freizeitboot der Typ 5A / 34B. Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie mit Warnsignalgeräten (VHF, Leuchtfeuer, Rauch usw.) gut ausgestattet sind.
Erinnerung an die Vorschriften zur Brandsicherheit an Bord.
Regulierung nach Motor:
Für einen Außenbordmotor mit einer Leistung von 120 kW (163 PS) oder mehr: Sie müssen mindestens einen 5A / 34B-Typ-Feuerlöscher haben, der für den Skipper leicht zugänglich ist. Es sollte mindestens 1 m von der Pilotenkanzel entfernt platziert werden, wenn die Bootslänge weniger als 10 m beträgt, andernfalls weniger als 2 m 50.
Für einen Innenbordmotor von 120 kW oder weniger: ein mindestens 5A / 34B-Typ-Feuerlöscher, der über die Löschöffnung verwendet werden kann.
Für ein Boot mit einem Innenbordmotor mit einer Leistung von mehr als 120 kW muss es mit einem Feuerlöscher vom Typ 8A / 68B oder einer fest installierten Einrichtung gemäß Abschnitt 322 ausgestattet sein.
Regulierungen, die die Motorisierung ausschließen:
Wenn das Boot die folgenden Ausstattungen hat, müssen angemessene Schutzvorrichtungen installiert werden, um den Salon und die Kabinen zu sichern:
Für eine Küche mit Haushaltsgeräten: ein 5A / 34B-Löschgerät entweder aus 1 kg Pulver oder eine feuerfeste Decke.
Für einen offenen Flammenkamin: ein 8A / 68B-Feuerlöscher allein oder ein kleiner Feuerlöscher mit einer Kapazität von 5A / 34B (1 kg) zusammen mit einer feuerfesten Decke. Alles muss sich innerhalb von 2 m vom Haus befinden, diese Sicherheitsausrüstungen müssen jederzeit zugänglich sein.
Im bewohnbaren Raum mit einem Bett: Ein oder mehrere Feuerlöscher mit einer Kapazität von 5 / A 34B, die innerhalb von 5M von den Betten zugänglich sind.
Elektrische Einbaurahmen 2 (Spannung ? 50 V Wechselstrom): 2KG 34B-CO2-Feuerlöscher.
Erinnerung an die obligatorische Ausrüstung für die Freizeitschifffahrt:
Persönliche Schwimmhilfen (PSH) pro Person an Bord, Beleuchtungsvorrichtung, mobile Brandbekämpfungsmittel, manuelle Entwässerungsvorrichtung, Abschleppvorrichtung, Festmacherleine, Gezeitentafel, nationale Flagge (außerhalb der Hoheitsgewässer), Standortgerät und Hilfe für eine im Wasser befindliche Person, 3 rote Hand-Signallichter, magnetischer Kompass (oder GPS an der Küste), offizielle Seekarten, internationale Vorschriften zur Verhütung von Kollisionen auf See, Beschreibung des Beleuchtungssystems, Überlebensausrüstung, Bestandsaufnahmeausrüstung, aktualisiertes Lichtbuch, Logbuch, Gerät zum Empfangen von Wetterberichten, Geschirr und Leine pro Boot für Nichtsegler, Geschirr und Leine pro Person an Bord für Segler, Erste-Hilfe-Kasten, beleuchtetes Gerät zur nächtlichen Suche und Lokalisierung, Notpositionsanzeiger, festes VHF, tragbares VHF.